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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tanzschule Stüwe-Weissenberg in Paderborn & Bad Driburg

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs-, Club- und Veranstaltungsorte der Misch
und Weissenberg Tanzschule GbR in der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Anmeldung und Kündigung
a. Anmeldung
Mit Anmeldung (Online oder vor Ort) bietet der Kunde der Tanzschule Stüwe-Weissenberg (Misch und
Weissenberg Tanzschule GbR) den Vertragsschluss an. Mit der Buchungsbestätigung erfolgt die Annahme.
Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.
Anmeldungen über das Anmeldeformular der Webseite der Tanzschule (paderborn.stuewe-
weissenberg.de) sind einer schriftlichen Anmeldung gleichwertig. Die benannten Formen der Anmeldung
erfolgen unter Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen (im Folgenden
aufgeführt). Die Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der
Mitgliedsbeiträge/des Honorars und berechtigen im Gegenzug zur Teilnahme an den angebotenen Clubs
/Kursen.
b. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft für die angebotenen Clubs beginnt am Tag der Anmeldung. Das Eintrittsdatum wird Ihnen
mit der Buchungsbestätigung zugesendet und beträgt mindestens 3 Monate. -Sie verlängert sich
automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
c. Die Mitgliedschaft für zeitlich abgeschlossene Kurse wird mit einer angegebenen festen Laufzeit
abgeschlossen.
d. Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem
Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und
schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs
besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierungs- und
Honorarverpflichtung, sofern nicht ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.
e. Für versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin nennen. Ist dies nicht
möglich, so führt dies zu keiner Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden
selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen
Fachlehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei.
Der Unterricht erfolgt bei erstklassig ausgebildeten ADTV-Tanzlehrern. Unsere Kinderclubs werden von
ADTV-Kindertanzlehrern geleitet, Zumba Fitness von Zumba-Instructoren, MOVITA® von Movita Trainern.
f. Kündigung
- Abmeldungen von Kursen mit fester Laufzeit müssen generell schriftlich (dazu genügt eine E-Mail an
mail@stuewe-weissenberg.de) erfolgen. Bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn werden lediglich
Bearbeitungskosten in Höhe von 10,- € erhoben. Bei Neuanmeldung werden Ihnen innerhalb eines Jahres
diese Kosten auf das Kurshonorar angerechnet. Bei späteren Abmeldungen ist das volle Kurshonorar zu
zahlen. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Es erfolgt dann eine Gutschrift.
- Eine Club-Kündigung ist nach Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten möglich. Er kann von beiden
Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag
nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich um einen weiteren Monat und ist dann jederzeit mit einer Frist
von einem Monat kündbar. Für die Fristberechnung gilt: Beginnt der Vertrag beispielsweise am 23. eines
Monats, muss die Kündigung spätestens am 22. des Vormonats eingehen. Die Kündigung muss spätestens an
dem Tag eingehen, der dem letzten Tag des laufenden Vertragsmonats vorausgeht (Beispiel: Beginnt ein
Vertragsmonat am 23. eines Monats, endet der vorherige Vertragsmonat am 22. – die Kündigung muss
somit spätestens am 22. eingehen, um für den Folgemonat wirksam zu werden). Dazu genügt eine E-Mail an
Mail@stuewe-weissenberg.de
g.

Privatstunden
Gebuchte Privatstunden sind verbindlich vereinbart. Mündliche oder schriftliche Absprachen gelten
unmittelbar. Eine Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei einer Verschiebung
danach ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € zu entrichten. Eine Absage ist bis spätestens 8 Tage zu
erfolgen. Bei späterer Absage bis 24 Stunden vorher berechnen wir eine Abmeldegebühr von 10,- €. Bei
Absage nach 24h vor Termin ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten. Die Zahlung für Privatstunden ist
im Voraus oder unmittelbar vor Beginn der Stunde fällig.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung verpflichtet zur Leistung der vollen Mitgliedsbeiträge in monatlichen Raten/des
Kurshonorars. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden
entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist
nicht möglich.
Das Kurshonorar von zeitlich begrenzten Kursen ist bis zur ersten Stunde zu überweisen. Bei Mahnungen
wird eine Mahngebühr erhoben.
Die Zahlung des Clubbeitrags erfolgt ausschließlich per Lastschrift. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst
werden können oder zurückkehren oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst
werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet.
Der Beitrag ist als Jahresbeitrag für mindestens 36 Unterrichtseinheiten berechnet. Er wird in 12 gleich
hohen Teilbeträgen bezahlt und ist deswegen auch in der unterrichtsfreien Zeit geschuldet. In den
Sommerferien findet ein Ferienprogramm statt.

§ 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen
Das Mitbringen eigener nicht alkoholischer Getränke ist nur bei Kinder- & Fitnessangeboten gestattet. Die
Tanzschule Stüwe-Weissenberg unterhält einen angeschlossenen Gastronomiebetrieb. Der Verzehr eigener
Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmendenzahl, Erkrankung von Tanzlehrenden,
höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse oder Tanzclubs zusammengelegt, abgebrochen oder auf andere
Wochentage oder Uhrzeiten verlegt werden, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung
der Interessen der Tanzschule für das Mitglied zumutbar ist. Die Voraussetzungen für einen ordentlich
geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn die Lehrperson oder der Saal gewechselt werden
muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule erfolgt. Ein
Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (9
Unterrichtseinheiten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. Die Unterrichtstage
sind der Terminübersicht zu entnehmen. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. In
den Schulsommerferien bietet die Tanzschule ein Ferienprogramm an. Im Falle einer Kündigung können
wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten werden. Dies gilt nur, wenn
in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.

§ 5 Haftung
Die Tanzschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen
Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und für eine Haftung wegen Schäden des
Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, deren gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Tanzschule
zählt insb., aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung des gebuchten Unterrichts. Dem Mitglied
wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Seitens der Tanzschule
werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände
übernommen. Insbesondere wird die Garderobe nicht überwacht.

§ 6 Film- und Fotoaufnahmen
In der Tanzschule werden zu bestimmten Anlässen Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche bzw. Säle
oder Tanzkurse werden, soweit möglich, gekennzeichnet bzw. es wird mündlich darauf hingewiesen, wann
und wo welche Aufnahmen erfolgen. Mit Betreten der Räume der Misch und Weissenberg Tanzschule GbR
wird die Zustimmung zur Fertigung von Film- und Fotoaufnahmen erteilt und die Verwertung honorarfrei
gestattet. Die Film- bzw. Fotorechte gehen auf die Misch und Weissenberg Tanzschule GbR über. Die
Zustimmung erstreckt sich auf die Veröffentlichung in einem Online-Fotoalbum auf der Internetseite
paderborn.stuewe-weissenberg.de und für soziale Netzwerke, insbesondere Facebook und Instagram.
Bei Vorliegen eines Widerspruchs in Textform erfolgt die unverzügliche Entfernung eines von Ihnen dort
veröffentlichten Fotos.
Das Erstellen von eigenen Filmen und Fotos ist nur nach vorheriger Genehmigung der Tanzschule gestattet.
Kinder werden besonders geschützt.

§ 7 Urheberrecht
Die im Tanzunterricht durch die Misch und Weissenberg GbR vermittelten Choreografien unterliegen dem
Urheberrecht und sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche
Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für allgemein bekannte, nicht von Misch und
Weissenberg GbR choreografierte Tanzschritte.

§ 8 Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der cloudbasierten EDV
der Misch und Weissenberg GbR gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter
Personen geschützt. Die Daten unterliegen dem Datenschutz. Weiteres ist in der ausführlichen
Datenschutzerklärung der Misch und Weissenberg GbR geregelt, die auf der Internetseite der Tanzschule,
paderborn.stuewe-weissenberg.de, abrufbar ist. Das Mitglied bestätigt, diese zur Kenntnis genommen
und akzeptiert zu haben.