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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Stüwe-Weissenberg in Paderborn & Bad Driburg
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs-, Club- und Veranstaltungsorte der Misch und Weissenberg Tanzschule GbR in der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Anmeldung und Kündigung a. Anmeldung Mit Anmeldung (Online oder vor Ort) bietet der Kunde der Tanzschule Stüwe-Weissenberg (Misch und Weissenberg Tanzschule GbR) den Vertragsschluss an. Mit der Buchungsbestätigung erfolgt die Annahme. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter abgegeben werden. Anmeldungen über das Anmeldeformular der Webseite der Tanzschule (paderborn.stuewe- weissenberg.de) sind einer schriftlichen Anmeldung gleichwertig. Die benannten Formen der Anmeldung erfolgen unter Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen (im Folgenden aufgeführt). Die Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der Mitgliedsbeiträge/des Honorars und berechtigen im Gegenzug zur Teilnahme an den angebotenen Clubs /Kursen. b. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft für die angebotenen Clubs beginnt am Tag der Anmeldung. Das Eintrittsdatum wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugesendet und beträgt mindestens 3 Monate. -Sie verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. c. Die Mitgliedschaft für zeitlich abgeschlossene Kurse wird mit einer angegebenen festen Laufzeit abgeschlossen. d. Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierungs- und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird. e. Für versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin nennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Unterricht erfolgt bei erstklassig ausgebildeten ADTV-Tanzlehrern. Unsere Kinderclubs werden von ADTV-Kindertanzlehrern geleitet, Zumba Fitness von Zumba-Instructoren, MOVITA® von Movita Trainern. f. Kündigung - Abmeldungen von Kursen mit fester Laufzeit müssen generell schriftlich (dazu genügt eine E-Mail an mail@stuewe-weissenberg.de) erfolgen. Bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn werden lediglich Bearbeitungskosten in Höhe von 10,- € erhoben. Bei Neuanmeldung werden Ihnen innerhalb eines Jahres diese Kosten auf das Kurshonorar angerechnet. Bei späteren Abmeldungen ist das volle Kurshonorar zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Es erfolgt dann eine Gutschrift. - Eine Club-Kündigung ist nach Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten möglich. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich um einen weiteren Monat und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Für die Fristberechnung gilt: Beginnt der Vertrag beispielsweise am 23. eines Monats, muss die Kündigung spätestens am 22. des Vormonats eingehen. Die Kündigung muss spätestens an dem Tag eingehen, der dem letzten Tag des laufenden Vertragsmonats vorausgeht (Beispiel: Beginnt ein Vertragsmonat am 23. eines Monats, endet der vorherige Vertragsmonat am 22. – die Kündigung muss somit spätestens am 22. eingehen, um für den Folgemonat wirksam zu werden). Dazu genügt eine E-Mail an Mail@stuewe-weissenberg.de g.
Privatstunden Gebuchte Privatstunden sind verbindlich vereinbart. Mündliche oder schriftliche Absprachen gelten unmittelbar. Eine Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei einer Verschiebung danach ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € zu entrichten. Eine Absage ist bis spätestens 8 Tage zu erfolgen. Bei späterer Absage bis 24 Stunden vorher berechnen wir eine Abmeldegebühr von 10,- €. Bei Absage nach 24h vor Termin ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten. Die Zahlung für Privatstunden ist im Voraus oder unmittelbar vor Beginn der Stunde fällig.
§ 3 Zahlungsbedingungen Die Anmeldung verpflichtet zur Leistung der vollen Mitgliedsbeiträge in monatlichen Raten/des Kurshonorars. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Das Kurshonorar von zeitlich begrenzten Kursen ist bis zur ersten Stunde zu überweisen. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben. Die Zahlung des Clubbeitrags erfolgt ausschließlich per Lastschrift. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückkehren oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet. Der Beitrag ist als Jahresbeitrag für mindestens 36 Unterrichtseinheiten berechnet. Er wird in 12 gleich hohen Teilbeträgen bezahlt und ist deswegen auch in der unterrichtsfreien Zeit geschuldet. In den Sommerferien findet ein Ferienprogramm statt.
§ 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen Das Mitbringen eigener nicht alkoholischer Getränke ist nur bei Kinder- & Fitnessangeboten gestattet. Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg unterhält einen angeschlossenen Gastronomiebetrieb. Der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmendenzahl, Erkrankung von Tanzlehrenden, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse oder Tanzclubs zusammengelegt, abgebrochen oder auf andere Wochentage oder Uhrzeiten verlegt werden, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule für das Mitglied zumutbar ist. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn die Lehrperson oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule erfolgt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht. Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (9 Unterrichtseinheiten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. Die Unterrichtstage sind der Terminübersicht zu entnehmen. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. In den Schulsommerferien bietet die Tanzschule ein Ferienprogramm an. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten werden. Dies gilt nur, wenn in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.
§ 5 Haftung Die Tanzschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Tanzschule zählt insb., aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung des gebuchten Unterrichts. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Seitens der Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Insbesondere wird die Garderobe nicht überwacht.
§ 6 Film- und Fotoaufnahmen In der Tanzschule werden zu bestimmten Anlässen Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche bzw. Säle oder Tanzkurse werden, soweit möglich, gekennzeichnet bzw. es wird mündlich darauf hingewiesen, wann und wo welche Aufnahmen erfolgen. Mit Betreten der Räume der Misch und Weissenberg Tanzschule GbR wird die Zustimmung zur Fertigung von Film- und Fotoaufnahmen erteilt und die Verwertung honorarfrei gestattet. Die Film- bzw. Fotorechte gehen auf die Misch und Weissenberg Tanzschule GbR über. Die Zustimmung erstreckt sich auf die Veröffentlichung in einem Online-Fotoalbum auf der Internetseite paderborn.stuewe-weissenberg.de und für soziale Netzwerke, insbesondere Facebook und Instagram. Bei Vorliegen eines Widerspruchs in Textform erfolgt die unverzügliche Entfernung eines von Ihnen dort veröffentlichten Fotos. Das Erstellen von eigenen Filmen und Fotos ist nur nach vorheriger Genehmigung der Tanzschule gestattet. Kinder werden besonders geschützt.
§ 7 Urheberrecht Die im Tanzunterricht durch die Misch und Weissenberg GbR vermittelten Choreografien unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für allgemein bekannte, nicht von Misch und Weissenberg GbR choreografierte Tanzschritte.
§ 8 Datenschutz Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der cloudbasierten EDV der Misch und Weissenberg GbR gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt. Die Daten unterliegen dem Datenschutz. Weiteres ist in der ausführlichen Datenschutzerklärung der Misch und Weissenberg GbR geregelt, die auf der Internetseite der Tanzschule, paderborn.stuewe-weissenberg.de, abrufbar ist. Das Mitglied bestätigt, diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Montag bis Sonntag ab 16.00 Uhr
In den Schulferien NRW beachten Sie bitte unsere geänderten Öffnungszeiten.mail(at)stuewe-weissenberg.de Telefon (05251) 22218 Telefax (05251) 281877