AGB zum Download
Allgemeine Teilnahme- & Zahlungsbedingungen (für zeitlich abgeschlossene Tanzkurse) der Tanzschule Stüwe-Weissenberg, Paderborn
Für alle Clubs gelten separate Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie über einen Button neben dem gewünschten Kursus.
1. Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage à 45 Minuten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. Die Unterrichtstage sind der Terminübersicht zu entnehmen. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. In den Schulsommerferien bietet die Tanzschule ein Ferienprogramm an. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten werden. Dies gilt nur, wenn in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.
2. Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.
3. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate
4. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Jahreshonorar ist in monatlichen Raten von € 27,00 pro Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.
Wie geht´s weiter?
5. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.
Was ist, wenn mein Kind mal nicht am Unterricht teilnehmen kann?
6. Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Bitte sprechen Sie mit der Tanzlehrerin, sie wird bestimmt einen geeigneten Ausweichtermin finden.
Was ist, wenn mein Kind nicht mehr weitertanzen kann oder möchte?
7. Beachten Sie bitte, dass eine Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten immer zum Monatsende möglich ist. Die Kündigung muss der Tanzschule am letzten Tag des Vormonats schriftlich vorliegen.
Was ist, wenn ich mal nicht am Unterricht teilnehmen kann?
6. Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Bitte sprich mit Deinem Tanzlehrer, er wird bestimmt einen geeigneten Ausweichtermin für Dich finden.
Was ist, wenn ich nicht mehr weitertanzen kann oder will?
7. Beachte bitte, dass eine Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten immer zum Monatsende möglich ist. Die Kündigung muss der Tanzschule am letzten Tag des Vormonats schriftlich vorliegen.
1. Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage à 1 ½ Std. in 3 Monaten). Der Unterricht findet wöchentlich statt. Die Kursustage sind der Terminübersicht zu entnehmen. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. In den Oster-, Sommer- und Herbstferien bieten wir ein tolles Ferienprogramm an. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten werden. Dies gilt nur, wenn in den ersten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.
4. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Honorar ist in monatlichen Raten von € 35,50 pro Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.
Mitgliedschaft
• Die Teilnahme am Angebot der Tanzschule Stüwe-Weissenberg ist nur in Form einer dauernden Mitgliedschaft möglich.
• Die Mindestmitgliedschaft beträgt 3 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, es sei denn der Vertrag wird mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt.
• Die Kündigung muss schriftlich spätestens am letzten Tag des Vormonats der Tanzschule vorliegen.
• An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien findet kein Unterricht statt.
Mitgliedsbeitrag
• Der Beitrag ist mit Veröffentlichung im aktuellen Terminplan vereinbart.
• Der Beitrag ist als Jahresbeitrag für mindestens 38 Unterrichtseinheiten berechnet. Er wird in 12 gleich hohen Teilbeträgen bezahlt und ist deswegen auch in der unterrichtsfreien Zeit geschuldet. In den Sommerferien findet ein Ferienprogramm statt.
• Der Beitrag wird in 12 gleich hohen Teilbeträgen jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug.
• Ein Fernbleiben vom Unterricht vermindert den Beitrag nicht.
Haftung
• Obhutspflichten für mitgebrachte Gegenstände werden nicht übernommen. Bei Diebstählen und Verlusten besteht keine Haftung.
• Bei Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
1. Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 38 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Der Unterricht findet wöchentlich statt. Die Kursustage sind der Terminübersicht zu entnehmen. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
4. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Jahreshonorar ist in 12 monatlichen Raten von je € 25,- pro Person zu zahlen. Für Teilnehmer aus einem creadance Kreis reduziert sich das Honorar um 10 %. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.
6. Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung
1. Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage à 60 Minuten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten werden. Dies gilt nur, wenn in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.
4. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Jahreshonorar ist in 12 monatlichen Raten von € 32,00 pro Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.
6. Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Tanzlehrer, er wird bestimmt einen geeigneten Ausweichtermin für Sie finden.
1. Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage à 45 Minuten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten
werden. Dies gilt nur, wenn in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.
2. Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner
schriftlich mitgeteilt werden.
Montag bis Freitag 10.00 bis 13.00 UhrMontag bis Sonntag ab 16.00 Uhr
In den Schulferien NRW beachten Sie bitte unsere geänderten Öffnungszeiten.mail(at)stuewe-weissenberg.de Telefon (05251) 22218 Telefax (05251) 281877