AGB's

Allgemeine Teilnahme- & Zahlungsbedingungen (für zeitlich abgeschlossene Tanzkurse) der Tanzschule Stüwe-Weissenberg, Paderborn

  1. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierungs- und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.

  2. Für versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin nennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Unterricht erfolgt bei erstklassig ausgebildeten ADTV- und credance Tanzlehrern. Unsere Kinderclubs werden von ADTV-Kindertanzlehrern geleitet, Zumba Fitness von Zumba-Instructoren.

  3. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

  4.  Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen.

  5. Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn wird lediglich eine Abmeldegebühr von Euro 10,- erhoben. Bei Neuanmeldung wird Ihnen innerhalb eines Jahres die Abmeldegebühr auf das Kurshonorar angerechnet.
    Bei späteren Abmeldungen ist das volle Kurshonorar zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge können nicht rückerstattet werden. Es erfolgt dann eine Gutschrift.

  6. Das Kurshonorar ist bis zur ersten Stunde zu überweisen. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben. Die Kosten der Rücklastschriften (Bankgebühren) werden zusätzlich in Abzug gebracht, sofern es kein Verschulden der Tanzschule ist.

  7. Generell müssen alle Änderungen vor dem Anmeldetermin schriftlich mit der Tanzschule abgeklärt werden.

  8. Die creadance-Clubkarte bleibt Eigentum der Tanzschule. Sie kann jederzeit von der Tanzschule ohne Angabe von Gründen eingezogen werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Verlust der Clubkarte kann gegen eine Gebühr von Euro 5,- eine neue ausgestellt werden.
  9. Für alle Clubs gelten separate Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie über einen Button neben dem gewünschten Kursus.