AGB's Kursus

Allgemeine Teilnahme- & Zahlungsbedingungen (für zeitlich abgeschlossene Tanzkurse) der Tanzschule Stüwe-Weissenberg, Paderborn

  1. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierungs- und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt wird.
     
  2. Für versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin nennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Die Auswahl der Räumlichkeiten und der Lehrer steht der Tanzschule generell frei. Der Unterricht erfolgt bei erstklassig ausgebildeten ADTV- und credance Tanzlehrern. Unsere Kinderclubs werden von ADTV-Kindertanzlehrern geleitet, Zumba Fitness von Zumba-Instructoren.
     
  3. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
     
  4.  Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen.
     
  5. Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn wird lediglich eine Abmeldegebühr von Euro 10,- erhoben. Bei Neuanmeldung wird Ihnen innerhalb eines Jahres die Abmeldegebühr auf das Kurshonorar angerechnet.
    Bei späteren Abmeldungen ist das volle Kurshonorar zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge können nicht rückerstattet werden. Es erfolgt dann eine Gutschrift.
     
  6. Das Kurshonorar ist bis zur ersten Stunde zu überweisen. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben. Die Kosten der Rücklastschriften (Bankgebühren) werden zusätzlich in Abzug gebracht, sofern es kein Verschulden der Tanzschule ist.
     
  7. Generell müssen alle Änderungen vor dem Anmeldetermin schriftlich mit der Tanzschule abgeklärt werden.
     
  8. Die creadance-Clubkarte bleibt Eigentum der Tanzschule. Sie kann jederzeit von der Tanzschule ohne Angabe von Gründen eingezogen werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei Verlust der Clubkarte kann gegen eine Gebühr von Euro 5,- eine neue ausgestellt werden.
  9. Für alle Clubs gelten separate Geschäftsbedingungen. Diese finden Sie über einen Button neben dem gewünschten Kursus.

     

AGB´s Kinderclubs (K)

1.   Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage à 45 Minuten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. Die Unterrichtstage sind der Terminübersicht zu entnehmen. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. In den Schulsommerferien bietet die Tanzschule ein Ferienprogramm an. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten werden. Dies gilt nur, wenn in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.

2.   Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.

3.   Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate

4.   Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Jahreshonorar ist in monatlichen Raten von  € 27,00 pro Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.

Wie geht´s weiter?

 5.   Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.

 Was ist, wenn mein Kind mal nicht am Unterricht teilnehmen kann?

 6.   Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Bitte sprechen Sie mit der Tanzlehrerin, sie wird bestimmt einen geeigneten Ausweichtermin finden.

Was ist, wenn mein Kind nicht mehr weitertanzen kann oder möchte?

 7.   Beachten Sie bitte, dass eine Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten immer zum Monatsende möglich ist. Die Kündigung muss der Tanzschule am letzten Tag des Vormonats schriftlich vorliegen.

AGB´s Solotanz (DC)

1.   Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage à 45 Minuten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. Die Unterrichtstage sind der Terminübersicht zu entnehmen. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. In den Schulsommerferien bietet die Tanzschule ein Ferienprogramm an. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten werden. Dies gilt nur, wenn in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.

2.   Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.

3.   Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate

4.   Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Jahreshonorar ist in monatlichen Raten von  € 27,00 pro Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.

Wie geht´s weiter?

 5.   Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.

 Was ist, wenn ich mal nicht am Unterricht teilnehmen kann?

 6.   Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Bitte sprich mit Deinem Tanzlehrer, er wird bestimmt einen geeigneten Ausweichtermin für Dich finden.

Was ist, wenn ich nicht mehr weitertanzen kann oder will?

 7.   Beachte bitte, dass eine Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten immer zum Monatsende möglich ist. Die Kündigung muss der Tanzschule am letzten Tag des Vormonats schriftlich vorliegen.

 

AGB´s Jugendliche (J / CC)

1.   Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage  à 1 ½ Std. in 3 Monaten). Der Unterricht  findet wöchentlich statt. Die Kursustage sind der Terminübersicht zu entnehmen.  In den Schulferien und an Feiertagen findet kein regulärer  Unterricht statt. In den Oster-, Sommer- und Herbstferien bieten wir ein tolles Ferienprogramm an. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten werden. Dies gilt nur, wenn in den ersten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.

2.   Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.

3.   Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate

4.   Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Honorar ist in monatlichen Raten von  € 35,50 pro Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.

 Wie geht´s weiter?

 5.   Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.

 Was ist, wenn ich mal nicht am Unterricht teilnehmen kann?

 6.   Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Bitte sprich mit Deinem Tanzlehrer, er wird bestimmt einen geeigneten Ausweichtermin für Dich finden.

 Was ist, wenn ich nicht mehr weitertanzen kann oder will?

 7.   Beachte bitte, dass eine Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten immer zum Monatsende möglich ist. Die Kündigung muss der Tanzschule am letzten Tag des Vormonats schriftlich vorliegen.

AGB´s creadance Kreis (P/ S)

Mitgliedschaft

•   Die Teilnahme am Angebot der Tanzschule Stüwe-Weissenberg ist nur in Form einer dauernden Mitgliedschaft möglich.

•   Die Mindestmitgliedschaft beträgt 3 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, es sei denn der Vertrag wird mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt.

•   Die Kündigung muss schriftlich spätestens am letzten Tag des Vormonats der Tanzschule vorliegen.

•   An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien findet kein Unterricht statt.

Mitgliedsbeitrag

•   Der Beitrag ist mit Veröffentlichung im aktuellen Terminplan vereinbart.

•   Der Beitrag ist als Jahresbeitrag für mindestens 38 Unterrichtseinheiten berechnet. Er wird in 12 gleich hohen Teilbeträgen bezahlt und ist deswegen auch in der unterrichtsfreien Zeit geschuldet. In den Sommerferien findet ein Ferienprogramm statt.

•   Der Beitrag wird in 12 gleich hohen Teilbeträgen jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug.

•   Ein Fernbleiben vom Unterricht vermindert den Beitrag nicht.

Haftung

•   Obhutspflichten für mitgebrachte Gegenstände werden nicht übernommen. Bei Diebstählen und Verlusten besteht keine Haftung.

•   Bei Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

 

AGB´s Disco-Fox - & Salsa-Club (DFC/ ZMC)

1.   Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 38 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Der Unterricht  findet wöchentlich statt. Die Kursustage sind der Terminübersicht zu entnehmen. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

 2.   Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.

 3.   Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate

 4.   Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Jahreshonorar ist in 12 monatlichen Raten von je € 25,- pro Person zu zahlen. Für Teilnehmer aus einem creadance Kreis reduziert sich das Honorar um 10 %. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.

 Wie geht´s weiter?

 5.   Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.

 Was ist, wenn ich mal nicht am Unterricht teilnehmen kann?

 6.   Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung

 Was ist, wenn ich nicht mehr weitertanzen kann oder will?

 7.   Beachten Sie bitte, dass eine Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten immer zum Monatsende möglich ist. Die Kündigung muss der Tanzschule am letzten Tag des Vormonats schriftlich vorliegen.

 

AGB´s MOVITA (MC)

1.   Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage à 60 Minuten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten      werden. Dies gilt nur, wenn in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.

2.   Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.

3.   Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate

4.   Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Jahreshonorar ist in 12 monatlichen Raten von € 32,00 pro Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung. 

Wie geht´s weiter?

 5.   Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.

 Was ist, wenn ich mal nicht am Unterricht teilnehmen kann?

 6.   Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Tanzlehrer, er wird bestimmt einen geeigneten Ausweichtermin für Sie finden.

Was ist, wenn ich nicht mehr weitertanzen kann oder will?

 7.   Beachte bitte, dass eine Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten immer zum Monatsende möglich ist. Die Kündigung muss der Tanzschule am letzten Tag des Vormonats schriftlich vorliegen.

AGB´s Fitness (BC)

1.   Die Tanzschule Stüwe-Weissenberg verpflichtet sich zu mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (= 9 Unterrichtstage à 45 Minuten in 3 Monaten). Der Unterricht findet generell wöchentlich statt. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Im Falle einer Kündigung können wegen Feiertagen oder Ferien ausgefallene Angebote im Folgemonat abgegolten

      werden. Dies gilt nur, wenn in den letzten 3 Monaten der Mitgliedschaft keine 9 Tage angeboten wurden.

2.   Termin- und Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist dem Vertragspartner

      schriftlich mitgeteilt werden.

3.   Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate

4.   Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Clubgebühren. Das Jahreshonorar ist in monatlichen Raten von  € 27,00 pro Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Abbuchung.

Wie geht´s weiter?

 5.   Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, wenn er nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.

 Was ist, wenn ich mal nicht am Unterricht teilnehmen kann?

 6.   Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Tanzlehrer, er wird bestimmt einen geeigneten Ausweichtermin für Sie finden.

Was ist, wenn ich nicht mehr weitertanzen kann oder will?

 7.   Beachte bitte, dass eine Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten immer zum Monatsende möglich ist. Die Kündigung muss der Tanzschule am letzten Tag des Vormonats schriftlich vorliegen.